Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamburg (2 Wx 1/01) | Datum: 12.05.2003
Der Tod des Antragstellers steht einer Entscheidung über die im Verfahren III. Instanz entstandenen Kosten in Analogie zu § 246 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht entgegen, weil der Antragsteller anwaltlich vertreten war und sein [...]
OLG Hamburg (2 Wx 85/99) | Datum: 07.03.2003
I. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner ist statthaft und zulässig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt (§§ 45 Abs. 1 , 43 Abs. 1 Ziffer 1 WEG , 22 , 29 Abs. 1 , 21 Abs. 2 Satz 2 FGG ). Der [...]
OLG Hamburg (2 Wx 32/02) | Datum: 04.11.2002
Das gemäß §§ 45 Abs. 1 , 43 Abs. 1 WEG i.V.m. §§ 27 Abs. 1 , 29 Abs. 1 FGG zulässige Rechtsmittel der Antragsgegnerin hat in der Sache keinen Erfolg. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts beruht nicht auf einer [...]
OLG Hamburg (2 Wx 117/99) | Datum: 18.12.2002
Vorinstanz: LG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 217/98 OLGReport-Hamburg 2003, 333 [...]
OLG Hamburg (2 Wx 76/05) | Datum: 19.10.2005
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig. Wie der Beschwerdeführer zutreffend angeführt hat, ist die sofortige weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren unabhängig vom Beschwerdewert zulässig, wenn - wie [...]
OLG Hamburg (2 Wx 63/00) | Datum: 10.10.2001
I. Die Beteiligten sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Antragsteller ist Eigentümer der dort im Erdgeschoß rechts belegenen Wohneinheit, die Antragsgegner Erwerber der im Souterrain darunter [...]
OLG Hamburg (2 Wx 47/02) | Datum: 06.08.2002
Die gem. § 45 Abs. 1 WEG statthafte sofortige Beschwerde der Antragsteller hat in der Sache Erfolg. In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494 a ZPO selbständige Beweisverfahren [...]
OLG Hamburg (2 Wx 4/99) | Datum: 23.08.2002
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig. Im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdegegenstand (Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung des Wohngeldes für 19 Wohnungen der Eigentumswohnanlage ........str. [...]