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OLG Brandenburg (3 W 18/06) | Datum: 08.05.2006
Die beabsichtigte Klage hat keine hinreichende Erfolgsaussicht (§ 114 ZPO ). 1. Die Klage ist bereits wegen mangelnder Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO ) unzulässig. Der Kläger beansprucht rückständige [...]