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BVerfG (1 BvR 416/92) | Datum: 03.04.1992
Das Urteil des Kreisgerichts läßt nicht erkennen, daß es auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 14 Abs.1 Satz 1 GG , insbesondere vom Umfang seines Schutzbereiches, beruht. Nur [...]