Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BayObLG (BReg 2 Z 59/84) | Datum: 27.06.1985
»Nach § 15 Abs. 3 WohnEigG kann jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen [...]