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KG (24 W 1227/90) | Datum: 06.06.1990
Die Beteil. begehren die Feststellung, daß ein Eigentümerbeschluß infolge falscher Auszählung von Ja- und Nein-Stimmen nicht zustande gekommen ist. a. »Der Senat ist der Auffassung, daß auch der Feststellungsantrag, [...]