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KG (24 W 896/88) | Datum: 24.10.1988
(c) »Der Erwerber von Wohnungseigentum haftet auch dann nicht für Wohngeldschulden des Veräußerers, wenn der Wohnungseigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung erst nach der Umschreibung des Eigentums im [...]