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OLG Rostock (3 W 31/08) | Datum: 07.04.2009
1. Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 18.12.2007 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde trägt die [...]