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OLG Koblenz (5 U 2044/98) | Datum: 20.05.1999
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit von 11.000 DM abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung eine entsprechende Sicherheit leisten. Der Kläger begehrt von beiden Beklagten, [...]