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BGH (XII ZR 288/95) | Datum: 10.09.1997
I. Nach übereinstimmender Erledigungserklärung waren die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention gemäß §§ 91 a, 101 Abs. 1 ZPO den Beklagten aufzuerlegen, weil ihre Revision nach dem [...]