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BayObLG (2Z BR 6/96) | Datum: 14.03.1996
I. Die Beteiligten sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer größeren Anlage, in der sich u.a. ein Einkaufszentrum befindet. Die meisten Eigentümer der Gewerbeeinheiten sind Mitglieder eines sogenannten [...]