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BayObLG (102 AR 21/23) | Datum: 14.06.2023
Funktionell zuständig für das Berufungsverfahren ist das Landgericht Augsburg. I. Die Verfügungsklägerin begehrt, die Verfügungsbeklagte durch einstweilige Verfügung zu verpflichten, die Nutzung von in ihrem Eigentum [...]