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BGH (XII ZR 60/20) | Datum: 15.09.2021
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Streitwert: 49.800 € Nach der - auch in der Revisionsinstanz zulässigen - übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien ist gemäß § 91 a ZPO unter [...]