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LSG Baden-Württemberg (L 7 SO 3980/19 ER-B) | Datum: 11.12.2019
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 18. Oktober 2019 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die nach §§ 172 , 173 Sozialgerichtsgesetz ( [...]