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LSG Niedersachsen-Bremen (L 2 R 488/17) | Datum: 28.02.2018
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der nichterstattungsfähigen Kosten des Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klägerin wendet sich [...]