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BGH (V ZR 25/18) | Datum: 15.11.2018
Die Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 18. Dezember 2017 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 9.900 €. [...]