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OLG Hamm (15 W 590/15) | Datum: 21.12.2016
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 110.000,- € festgesetzt. I. Die Beteiligten sind in Erbengemeinschaft eingetragene Eigentümer des genannten Grundbesitzes. [...]