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OLG Brandenburg (3 U 128/11) | Datum: 24.03.2015
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 10. August 2011 (Geschäftszeichen 14 O 301/09) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlussberufung wird als unzulässig [...]