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LSG Berlin-Brandenburg (L 32 AS 1579/15 B ER) | Datum: 01.07.2015
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 29. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. I. Im Streit [...]