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KG (8 U 212/14) | Datum: 13.04.2015
1. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Klägerin 9 % und die Beklagte 91 % zu tragen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz hat die Klägerin nach einem Streitwert von 4.794,00 € zu [...]