Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Celle (2 U 133/14) | Datum: 17.11.2014
1. Der Senat regt an, dass der Kläger seine Klage in Höhe der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von 1.005,40 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. August 2013 zurücknimmt. [...]