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BGH (V ZB 123/13) | Datum: 09.05.2014
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 und 4 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 9. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert beträgt 3.000 EUR für die Gerichtskosten, [...]