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OLG Koblenz (1 Verg 15/13) | Datum: 26.02.2014
1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 19. November 2013 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des [...]