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OLG Dresden (5 W 745/12) | Datum: 02.08.2012
1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Gebührenstreitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 42.780,91 EUR festgesetzt. 2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten [...]