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VGH Bayern (10 BV 09.1860) | Datum: 02.10.2012
I. In Abänderung der Nr. I. des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 22. Juni 2009 wird die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, die der Öffentlichkeit nicht frei zugänglichen Teile der Anwesen [...]