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OLG Hamm (I-15 W 368/11) | Datum: 13.06.2012
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt. Die nach § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist in der Sache unbegründet. Gegenstand der Beschwerde [...]