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BGH (V ZB 56/12) | Datum: 21.06.2012
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 17. Februar 2012 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens [...]