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OLG Rostock (3 W 193/11) | Datum: 12.12.2011
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 14.11.2011 wird ihre Kosten zurückgewiesen. Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 177.707,32 € I. Der Ehemann der [...]