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FG München (13 K 1655/09) | Datum: 19.04.2011
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. I. Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war […] zum Landrat gewählt worden und erzielte im Streitjahr [1901] [...]