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VGH Bayern (15 N 08.2086) | Datum: 29.07.2011
I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die [...]