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BFH (V B 24/10) | Datum: 14.06.2011
Die Beschwerde ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 116 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) einen Grund für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO ) [...]