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VGH Bayern (19 BV 09.2184) | Datum: 05.05.2011
I. Die Klage wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der [...]