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KG (1 W 57/11) | Datum: 01.03.2011
Die Beschwerde wird nach einem Wert von 3.000 EUR zurückgewiesen. I. Die Beteiligten sind je zur Hälfte Miteigentümer des im Beschlusseingang bezeichneten Wohnungseigentums. Als Inhalt des Sondereigentums ist im [...]