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OLG Zweibrücken (2 AR 30/09) | Datum: 22.02.2010
Als örtlich zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Grünstadt bestimmt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die Erstattung der sonstigen Kosten richtet sich nach der Kostenentscheidung in der Hauptsache. Das [...]