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KG (8 U 17/10) | Datum: 17.05.2010
Der Senat beabsichtigt, die Berufung wegen eines Teilbetrages der Klageforderung in Höhe von 1.800 EUR nebst anteiligen Zinsen als unzulässig zu verwerfen und im Übrigen durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Absatz [...]