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BGH (V ZB 129/09) | Datum: 04.02.2010
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2009 wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 4.200 €. I. Auf [...]