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BGH (I ZB 34/09) | Datum: 14.01.2010
Der Gläubiger trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt. I. Der Gläubiger betreibt aus einem Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts [...]