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OLG Rostock (3 U 16/09) | Datum: 19.05.2009
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 20.01.2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet [...]