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BGH (IX ZB 133/07) | Datum: 07.05.2009
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 21. Juni 2007 wird auf Kosten des Gläubigers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird [...]