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BGH (IX ZB 141/08) | Datum: 05.03.2009
Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Rostock vom 28. Mai 2008 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. [...]