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OLG Köln (16 Wx 47/08) | Datum: 05.05.2008
I. In formeller Hinsicht ist die sofortige weitere Beschwerde unbedenklich. Zwar liegt die unmittelbar materielle Beschwer der Rechtsmittelführer möglicherweise unter 750,- EUR, wenn allein auf das Fehlen bestimmter [...]