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BGH (VIII ZR 163/07) | Datum: 30.10.2007
I. Der Streitwert für den Räumungsanspruch ist auf 19.800,00 EUR festzusetzen. Im vorliegenden Fall wird wegen Beendigung eines Mietverhältnisses die Räumung eines Grundstücks verlangt, so dass gemäß § 41 Abs. 2 GKG [...]