Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
KG (8 U 194/06) | Datum: 12.11.2007
Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf weitere Mietzinszahlungen für die Monate August und September 2004. 1. Zutreffend ist das Landgericht davon [...]