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OLG Brandenburg (7 W 72/07) | Datum: 28.11.2007
I. Der Schuldner ist durch Urteil des Landgerichts Cottbus vom 24. April 2006, mit dem die zuvor ohne mündliche Verhandlung ergangene einstweilige Verfügung vom 3. März 2006 aufrechterhalten worden ist, unter Androhung [...]