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BGH (IX ZR 86/04) | Datum: 27.09.2007
Die zulässige Beschwerde (§ 544 ZPO ) ist unbegründet. Ein Grund zur Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 ZPO ) besteht nicht. Soweit das Berufungsgericht annimmt, die Einrede des nicht erfüllten Vertrages habe geltend [...]