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BGH (VIII ZR 189/06) | Datum: 13.03.2007
Die Beschwerde ist unzulässig, weil die mit der Revision geltend zu machende Beschwer von über 20.000 EUR nicht erreicht ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO ). Die (Rechtsmittel-) Beschwer des Beklagten beträgt 12.388,11 EUR und [...]