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OLG München (32 Wx 133/06) | Datum: 12.09.2006
I. Das verfahrensgegenständliche Grundstück ist in Wohnungseigentum aufgeteilt. In Ziffer V der Teilungserklärung findet sich zu den Rechten des früheren Eigentümers folgende Regelung: 'Der Grundeigentümer ist unter [...]