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BGH (XII ZR 134/03) | Datum: 22.02.2006
1. Der Gebührenstreitwert für die Feststellung, dass der Mietvertrag nicht durch die Kündigung des Beklagten vom 30. Mai 2001 beendet ist, wird nach § 41 Abs. 1 GKG (§ 16 Abs. 1 GKG a.F.) durch den Jahresmietzins von [...]