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OLG Saarbrücken (8 U 364/05) | Datum: 27.07.2006
A. Die Klägerin nimmt die Beklagte nach Beendigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume auf - soweit für das Berufungsverfahren noch von Bedeutung - Zahlung von Mietzins, Nutzungsentschädigung bis zur Räumung und [...]