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OLG Köln (16 Wx 51/06) | Datum: 04.07.2006
Die zulässige sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat mit Recht dem Unterlassungsantrag der Antragstellerin stattgegeben. Zwischen den Beteiligten ist an dem streitigen [...]