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OLG Frankfurt/Main (20 W 87/06) | Datum: 16.05.2006
Die Antragstellerin war bis zum 24.04.1996 Miteigentümerin der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie hat zu diesem Zeitpunkt ihr Miteigentum an ihren Sohn übertragen, ohne dies der Verwaltung anzuzeigen. Im Verfahren vor [...]